Rahmenbedingungen
Die Übernahme der Therapiekosten durch die jeweilige Krankenkasse setzt voraus, dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung nach ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Erkrankungen) vorliegt.
Häufige Krankheitsbilder, die in der Praxis behandelt werden, sind Depressionen, Belastungs- bzw. Anpassungsstörungen, Ängste, Zwänge, Essstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensprobleme, sexuelle Funktionsstörungen, somatoforme Störungen/chronische Schmerzen und Suchterkrankungen.
Für Versicherte, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (z.B. AOK, GEK, TK oder BKK) wird ein Kostenübernahmeantrag bei der jeweiligen Krankenversicherung gestellt. Für privat versicherte Patienten wird die Kostenübernahme mit einem gesonderten Antragsformular spätestens nach den ersten fünf Sitzungen bei der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle beantragt.
Eine Psychotherapie oder eine zeitlich begrenzte Beratung (Coaching) kann auch erfolgen, wenn keine krankheitswertige Symptomatik vorliegt, oder wenn eine Abrechnung über die Kasse aus anderen Gründen nicht gewünscht wird. In diesem Fall wird das zu zahlende Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) berechnet und mit dem Therapeuten vereinbart.
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